Hausratversicherung

Unser qualifiziertes Personal hat für Sie mehrere Versicherungsüberblicke erstellt. Durch effektiven Personaleinsatz kann nicht nur vor Ort der Kunde ideal beraten werden, sondern es können auch digital mit geringem Aufwand schlüssige Versicherungsdetails geboten werden.

Was ist eine Versicherung für den Hausrat und welche Schäden deckt diese ab?

Generell sind folgende Risiken in einer Hausratversicherung versichert: - Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leistungswasser, Sturm und Hagel. Lassen Sie sich nur durch kompetente Ansprechpartner beraten.

Diese Seite handelt nicht über Personaldienstleistungen oder ähnlich, sondern befasst sich mit Versicherungsinformationen.

Folgendes wird im Schadensfall ersetzt:
hierzu zählt unter anderem der Hausrat inkl. Möbel, aber auch Dinge des täglichen Gebrauchs (elektronische Geräte, Geschirr, Besteck), Sachen zum Verbrauch (Lebensmittel) aber auch Wertsachen bis zu einem bestimmten Wert, dieser ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
Für die Berechnung der Versicherungssumme ist die Wohnfläche maßgeblich, die Gesellschaften errechnen die Versicherungssumme mit einem qm Wert zwischen 500 – 750 Euro. Je nach den Versicherungen, die sich im Vergleich befinden, kommen also unterschiedliche Versicherungssummen heraus.

Es besteht die Möglichkeit auch eine Glasversicherung in einer Hausratversicherung zu integrieren, hierbei unterscheidet man zwischen Mobiliarverglasung oder Fensterverglasung. Folgende Risiken kann man mitversichern:
- Schäden durch Aquarien und Wasserbetten
- Fahrradversicherung
- Diebstahl aus dem KFZ
- Überspannungsschäden. Von einem Überspannungsschaden spricht man dann, wenn z. B. der Blitz in die elektronischen Geräte einschlägt und dieses beschädigt. Testen Sie die Versicherungen im Internet! Dort bekommen Sie noch starke Rabatte.


Ein weiterer interessanter Schutz ist die private Haftpflichtversicherung:

Eine Privathaftpflicht benötigt man sehr häufig, denn sie kommt für Schäden auf, die man selbst einem Dritten zufügt. Wenn dies der Fall ist, bekommt der Geschädigte den entstandenen Schaden durch diese Versicherung grundsätzlich ersetzt. Dinge, die jedoch grob fahrlässig geschehen, werden von der Versicherung nicht übernommen, sondern nur die Fälle, die aus Versehen passiert sind. Die Haftpflichtversicherung kann sogar den Versicherungsnehmer selbst schützen, denn wenn jemand ohne eine Versicherung einem Anderen einen Schaden zufügt, hat der Geschädigte keine Chance von der Person ohne Haftpflicht einen  Schadenersatz zu bekommen. Wegen solchen Fällen  gibt es manchmal eine Ausfalldeckung, die in einem solchem Fall einspringt. In einem solchen Fall würde der Geschädigte den Schadenersatz von seiner eigenen Versicherung (in der Regel bis zu bestimmten Höchstgrenzen) bezahlt bekommen.